23.09.2019
Die Landesversammlung am kommenden Freitag muss leider abgesagt werden.
Ein neuer Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben.
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kameradinnen und Kameraden,
zur diesjährigen Landesversammlung der THW-Landesvereinigung Rheinland-Pfalz und zur Informationsveranstaltung des Landesbeauftragten für Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland lade ich Sie sehr
herzlich ein
am Freitag, 27. September 2019 um 19:00 Uhr
in die Dienststelle des Landesbeauftragten für Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Heinrich-von-Brentano-Straße 1, 55130 Mainz
Programmablauf und Tagesordnung
1. Begrüßung der Teilnehmer und Gäste durch den Präsidenten
2. Landesversammlung 2019
2.1. Feststellung der Beschlussfähigkeit
2.2. Bericht des Vorstandes / Kassenbericht / Bericht der Kassenprüfer
2.3. Aussprache zu den Berichten, Entlastung des Präsidiums
2.4. Neuwahl der Kassenprüfer
2.5. Satzungsänderung
2.6. Festsetzung des Mitgliedsbeitrages für 2020
2.7. Beschlussfassung über vorliegende Anträge
2.8. Verschiedenes
2.8.1. Angebot Vereinssoftware
3. Information über aktuelle Themen aus dem THW
4. Informationen aus der Bundesvereinigung und der THW-Stiftung
Für die Verpflegung während der Versammlung ist gesorgt.
Ich bitte Sie für die Teilnahme der Delegierten Ihrer Helfervereinigung Sorge zu tragen.
Gemäß unserer Satzung sind je örtlicher Helfervereinigung zwei Delegierte und für die THW-Jugend Rheinland-Pfalz vier Delegierte stimmberechtigt.
Sofern Sie als Vorsitzender nicht gleichzeitig Delegierter Ihres Ortsvereines sind, bitte ich dennoch um Ihre Teilnahme an der Landesversammlung. Die Ortsbeauftragten sind ebenso herzlich zur
Teilnahme eingeladen, wie auch die Leiter der Regionalstellen. Weitere, an der Arbeit der Helfervereinigung interessierte THW-Angehörige und Gäste, sind ganz besonders eingeladen und herzlich
willkommen!
Die Einladung senden wir per Post an die uns vorliegende Adresse des Vorsitzenden der örtlichen Helfervereinigung und zusätzlich per E-Mail an die uns vorliegenden Mailadressen der Helfervereine
sowie an die Poststellenadressen der Ortsverbände und Regionalstellen.
In Absprache mit dem Landesbeauftragten ist die Anreise mit Dienstfahrzeugen genehmigt. Ich weise empfehlend auf die Nutzung von Fahrgemeinschaften hin. Die Regionalstellen unterstützen Sie gerne
bei der entsprechenden Koordinierung. Reisekosten und
Verdienstausfall können nicht erstattet werden.
Anträge zur Landesversammlung sind gem. Satzung bis zum 20. September 2019 beim Präsidenten (Anschrift Geschäftsstelle, siehe Kontakt)
einzureichen. Später eingehende Anträge werden nach Möglichkeit noch in der Versammlung, spätestens aber in der darauffolgenden Versammlung behandelt. Hierüber entscheidet die Landesversammlung.
Bitte melden Sie die Teilnehmer Ihres Ortsvereines bis spätestens
20. September 2019
auf beigefügtem Meldebogen an die jeweils zuständige Regionalstelle.
Diese leitet die Anmeldungen gebündelt an die Landesvereinigung weiter.
Ich freue mich auf ein Wiedersehen bei der Landesversammlung in Mainz und hoffe auf eine rege Beteiligung.
Mit kameradschaftlichen Grüßen

Jan Metzler
Präsident