Ohne Moos nix Los

Beitrag

Zur Bewältigung ihrer Aufgaben ist die THW-Landesvereinigung Rheinland-Pfalz e.V. auf entsprechende finanzielle Mittel angewiesen. Neben Zuwendungen ist dabei die satzungsgemäße Erhebung von Mitgliedsbeiträgen erforderlich.

 

Gem. Beschluss der Landesversammlung vom 17.11.2015 ist der jährlich zu entrichtende Beitrag wie folgt geregelt:

 

Beitrag je dislozierter Teileinheit des entsprechenden THW-Ortsverbandes zum Stichtag 01.01.: 70,-€

Als Bemessungsgrundlage finden Berücksichtigung die 1. Bergungsgruppe, die 2. Bergungsgruppe sowie die entsprechende Anzahl an Fachgruppen.

 

Die Beiträge sind jeweils zum 15.02. des jeweiligen Jahres fällig.

 

Was passiert mit dem Beitrag?

Ein Teil geht in Form unseres Mitgliedsbeitrages an die THW- Bundesvereinigung e.V., ein weiterer Teil geht an eine Gruppen-Unfallversicherung, die wir für alle Mitglieder unserer Mitgliedsvereine abgeschlossen haben. Darüber hinaus finden Einzelförderungen bestimmter Projekte vor Ort statt.

Verwaltungskosten fallen bei der Landesvereinigung kaum an, weil das Präsidium ehrenamtlich arbeitet. Allerdings fallen für die Teilnahme an Sitzungen des Präsidiums der Bundesvereinigung sowie der Delegierten aus Rheinland-Pfalz an der Bundesversammlung Reisekosten an, die den Teilnehmern erstattet werden.

Kontakt

THW-Landesvereinigung RLP e.V.

Geschäftsstelle

Servaisstraße 3a

54293 Trier

TEL  0651 824980-10

FAX  0651 824980-18

geschaeftsstelle@thw-lhv-rlp.de

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